Betreuungsformen

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG §6

1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in § 1 verankert – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. In der Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.

Durchführung von Unterweisungen ihrer Mitarbeiter

Die regelmäßige Durchführung von Unterweisungen für Mitarbeiter ist essentiell, um sicherzustellen, dass sie über alle notwendigen Informationen und Fähigkeiten verfügen die für eine sichere Ausführung ihrer Tätigkeit wichtig sind.

Die Unterweisung sollte mehr sein als eine Belehrung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zeigt eine Unterweisung mögliche Gefährdungen, geeignete Schutz- und Erste-Hilfemaßnahmen sowie präventive Verhaltensweisen auf, sodass Gefährdungen gar nicht erst entstehen können. Dabei können praktische Übungen zu einer erhöhten Sensibilisierung der Unterwiesenen für die Themen Arbeitsschutz und Prävention beitragen.
Bei Unterweisungen wird zwischen Erstunterweisungen, situationsabhängigen Unterweisung aus besonderem Anlass und regelmäßigen Unterweisungen zur Auffrischung unterschieden. Letztere sind mindestens jährlich, in bestimmten Fällen auch in kürzeren Abständen durchzuführen.

SCC Onlineschulungen für eine sichere Arbeitsumgebung

Nehmen Sie an unseren SCC Schulungen für die Dokumente 17 oder 18 teil und werden Sie zum Experten in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Erfahre von unseren Dozenten, wie Sie die hohen Industriestandards umsetzen können und erwerben Sie wertvolle Zertifikate um Zugangsberechtigungen auf ein Werksgelände zu erlangen. Die individuellen Anforderungen und Dauer der Kurse ist unterschiedlich, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.

In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Sie dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Erstellung erfolgt, um potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschinen, Arbeitsmittel, Chemikalien, Lärm oder psychische Belastungen.

Beratung bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten, da man als Unternehmen nach den §§ 5 und 6 des ASiG und der DGUV-Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Arbeitsmediziner*in bestellen muss.

Wir, die Firma H.S.E. Consulting GmbH bieten Ihnen mit unseren erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinern, flexible und individuelle Lösungen sowie viele attraktive Vorteile im Arbeitsschutz an, um Ihr Unternehmen rechtskonform zu positionieren.

Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit .

Arbeitsunfälle und Krankenstände können durch den Aufbau einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation reduziert werden.

Unternehmensvorteile durch die qualifizierte arbeitssicherheitstechnische sowie arbeitsmedizinische Betreuung, schaffen Sie einen hohen Sicherheitsstandard und somit einen ungestörten Arbeitsablauf in ihrem Unternehmen.

Ein guter Sicherheitsstandard, bedeutet auch Handlungssicherheit für Ihr Unternehmen sowie eine Motivationssteigerung ihrer Mitarbeiter.

E-Learning-Module zur Vermittlung von

Unser E-Learning ist speziell auf die Anforderungen von gewerblichen Mitarbeitenden, aus der Produktion, Logistik oder dem Bauwesen ausgerichtet. Dabei lernen sie bei der Arbeit sicher und gesund zu bleiben und Verletzungen und Gefahren erfolgreich zu vermeiden. Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber die Anforderungen der DGUV- bzw. der Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen.

Schulungsinhalte (Erstunterweisung) im Überblick

  1. Welche Gefahren lauern auf dem Arbeitsweg und wie gestalte ich diesen sicher?
  2. Wie trage ich meine Persönliche Schutzausrüstung richtig?
  3. Wie gehe ich sicher mit Transportmitteln, Maschinen, Werkzeugen oder Gefahrstoffe um?
  4. Wie verhindere ich Brände und wie verhalte ich mich im Notfall richtig?
  5. Wie bleibe ich bei der Arbeit gesund und wie leiste ich Erste Hilfe?